Gesetzesänderung: Ab dem 1. Juli müssen alle mit Waren befüllten Verpackungen registriert werden
Es wird ab Anfang des nächsten Monats Online-Händlern eine neue Regelung zum #Verpackungsgesetz und der #Kontrollpflicht auferlegt. Diese besagt, dass elektronische Marktplätze auf ihren Plattformen nur noch Ware von Verkäufern und Händlern anbieten dürfen, welche im Verpackungsregister #LUCID registriert sind und ihren Systembeteiligungspflichten nachkommen. Falls dies nicht rechtzeitig geschieht, muss damit gerechnet werden, dass die Verkaufsfunktion oder entsprechende Artikel gesperrt werden.
Diese Gesetzesänderung betrifft aber nicht nur Online-Markthändler, sondern auch Fullfilment-Dienstleister. Diese müssen auch ihrer Kontrollpflicht nachgehen und dürfen ihre Tätigkeiten nicht ausführen, wenn die Hersteller ihre Verpackungen nicht ordnungsgemäß im #Verpackungsregister LUCID registriert haben.
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Florian Seikel
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