BVSE befürwortet Aufnahme der Müllverbrennung in Geltungsbereich des BEHG
Der bvse begrüßt weiterhin das Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab dem 1. Januar 2023 in den Geltungsbereich des nationalen Brennstoffemissionshandels aufzunehmen. Aus Sicht des bvse könne dies zu einer Steigerung des Recyclings und einer höherwertigeren energetischen Verwertung beitragen.
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Florian Seikel
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