Paketboxen haben Vorteile – für ALLE
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es nicht angemessen ist, wenn ein Paketdienst ein Paket an der per Abstellgenehmigung vereinbarten Stelle hinterlegt und den Empfänger nicht darüber informiert. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen einen #Paketdienst.
Wenn es sich bei dem Ablageort um eine anbieteroffene #Paketbox handelt, besteht dieses Problem nicht. Bei den anbieterneutralen #Paketboxen und Paketfachanlagen werden die Empfänger automatisch informiert, sobald das #Paket vom #Zusteller hinterlegt wurde – egal von welchem Paketdienst und wie dessen AGB lauten.
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Jesper Okkels
Founder