Offener Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Ge-schäftsordnung des Deutschen Bundestages
Das Netzwerk Public Affairs e. V., Berlin
fordert den federführenden Ausschuss des Deutschen Bundestages auf, den vorliegenden Entwurf für ein Lobbyregistergesetz (19/22179) im Zusammenhang mit der Formulierungshilfe des BMI den Erfor-dernissen politischer Praxis und verfassungsrechtlicher Sicherheit anzupassen:
1. Die Freistellungen von Sozialpartnern, Kirchen und ausländischen NGOs führt eine auch aus ver-fassungsrechtlicher Sicht zweifelhafte Ungleichbehandlung von Interessenvertretern ein. Das Netzwerk Public Affairs e.V. fordert, dass sich ausnahmslos alle Interessenvertreter regist-rieren müssen: Verbände, Unternehmen, Parteigliedrungen, Stiftungen, Agenturen, Beratungs-gesellschaften, Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzleien, Sozialpartner, NGOs, Religionsge-meinschaften sowie Wissenschafts- und Forschungsorganisationen.
2. Die Offenlegung absoluter Finanzzahlen führt zu einer Beeinträchtigung individueller Freiheits-rechte, im Falle von Einzelberatern kommt es quasi einer Veröffentlichung ihrer Einkommen-steuererklärung gleich. Auch dies ist verfassungsrechtlich bedenklich. Darüber hinaus ist es mit-telstandspolitisch verfehlt, da gerade mittelständische Unternehmen häufig Einzelberater be-auftragen. Das Netzwerk Public Affairs schlägt dagegen vor, dass „alle Registrierten die vollständige pro-zentuale Zusammensetzung ihrer Einnahmequellen nach folgenden Kriterien veröffentlichen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Mittel der öffentlichen Hand, Steuereinnahmen, Honorare.“
3. Seitens der Exekutive einer Berufsgruppe einen Code of Conduct gesetzlich vorzuschreiben, wi-derspricht der Selbstverantwortung der Interessenvertreter und dem Subsidiaritätsprinzip. In der Compliance-Regel des Netzwerk Public Affairs e.V., die für alle Mitglieder gilt, heißt es: „Die Mitglieder werden keine Informationen und ihre Vermittlung oder die Wahrnehmung von Interessen ihrer Auftraggeber mit finanziellen Anreizen an Repräsentanten von Exekutive, Le-gislative und Judikative sowie weiteren Interessengruppen honorieren. Dies betrifft sowohl di-rekte als auch indirekte finanzielle Anreize, die wir, unsere Auftraggeber oder Dritte zu verant-worten haben.“
4. Die Einführung eines wie auch immer formulierten „legislativen Fußabdrucks“ führt zu immen-ser zusätzlicher Bürokratie und, konsequent verfolgt, zur vollständigen Behinderung beratender politischer Tätigkeit. Das Netzwerk Public Affairs fordert dagegen die zeitnahe vollständige offizielle Veröffentlichung aller eingereichten Stellungnahmen im vorparlamentarischen Verfahren als auch im Zuge des Gesetzgebungs- und Verordnungsprozesses.
Kontakt:
Kathrin Zabel
Vorsitzende
Tel. +49 177 2366352
Mail: zabel@netzwerk-public-affairs.de
Wolfgang Hainer
Stellv. Vorsitzender und Leiter der AG Lobbying
Tel. +49 172 71 333 50
Netzwerk Public Affairs e.V. | Reinhardtstr. 12 | 10117 Berlin
Das Netzwerk Public Affairs e.V. wurde 2016 von führenden Public Affairs Professionals gegründet, die über langjährige Er-fahrung im Bereich Public Affairs von Unternehmen, Verbänden, Beratungsfirmen, Agenturen, Institutionen, Nichtregierungs-organisationen und der Wissenschaft verfügen. Als berufsständische Vereinigung beteiligen wir uns an politischen Diskussio-nen um berufsethische Fragen und Rahmenbedingungen für Public Affairs. Die Mitglieder des Netzwerks sind den Branchen-Kodizes verpflichtet und stehen für eine gesellschaftspolitisch verantwortungsbewusste Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
