Stellungnahme Energiepreisbremse | Evaluierung Gesundheit und Justiz Schleswig-Holstein

Blog – 12.07.2023

Am 26.06.2023 fand ein erfolgreiches Gespräch der Verbände mit Justizminister Marco Buschmann statt. Herr Buschmann war sehr gesprächsbereit, hat sich mehr Zeit genommen als vorgesehen, um sich die Probleme der Unternehmen zu diskutieren. Ein weiterer Austausch wurde von im ausdrücklich erbeten. Themen waren u.a. auch Digitalisierung und Bürokratieabbau der Behörden auf nationaler und europäischer Ebene. Florian Seikel, Geschäftsführer der logistic-natives e.V., hat zusätzlich auch unseren Fachverband vertreten und unsere Fragen angebracht.

Weitere Fachgespräche, wie zum Thema Energiepreisbremse, sollen zeitnah durch die Mittelstandsallianz mit den zuständigen Ministeriumsstellen organisiert werden.

Stellungnahme InGes zur Energiepreisbremse:

„Krankenhäuser leiden in besonderem Maße unter den (noch immer) hohen Energiepreisen. Der Gesetzgeber hat Krankenhäuser unabhängig von deren Bezugsmengen in die Entlastungsklasse der Großverbraucher eingruppiert, bei der die Preisbrems auf den „nackten“ Energiepreis ohne Steuern, Abgaben, Entgelten und Umlagen wirkt. Zwar führt das unterm Strich zu einer höheren Entlastung der Krankenhäuser, als wenn diese in die Gruppe der Kleinverbraucher eingestuft worden wären, aber weil Krankenhäuser, im Gegensatz zu Industrieunternehmen, nicht zu Vorsteuerabzug berechtigt sind, zahlen sie mehr als ein Industrieunternehmen mit vergleichbarem Stromverbrauch.“

Hier geht es zum Artikel
„Krankenhäuser werden eklatant weniger entlastet als die Industrie“

Es stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber den Umstand fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung bei Krankenhäusern gesehen und sich ganz bewusst für die jetzige Regelung entschieden hat oder ob es ein zufällige Schlechterstellung von Krankenhäusern gegenüber Industrieunternehmen ist?  Dies wäre dann dringend zu korrigieren, da die Krankenhäuser sowieso schon finanziell am Limit sind.

Es wurde darauf hingewiesen, dass hier ein für die Branche extrem relevantes Problem entstanden ist und einer sehr raschen Beantwortung und Klärung durch das Ministerium bedarf um den sich hier in der Branche aufgestauten Frust, der bereits sehr viel Vertrauen in die Politik zerstört hat, zu reduzieren. Eine schriftliche Antwort ist angekündigt.

Frage InGes zur Evaluierung Gesundheit und Justiz Schleswig-Holstein:

In Schleswig-Holstein bildete sich nach der Wahl im Mai 2022 eine Koalition aus Union und Bündnis ‘90/Die Grünen. In ihrem Koalitionsvertrag haben sie sich darauf geeinigt, dass Gesundheitsressort, aus welchem Grund auch immer, aus dem Sozialministerium herauszulösen und die Ressortzuschneidung zu verändern.

Es entstand erstmalig die ungewöhnliche Kombination von Gesundheit und Justiz, in der Verantwortung von Frau Professor Kerstin von der Decken, die vorher fast keine Berührungspunkte mit dem Gesundheitsbereich hatte.

Auch wenn diese Veränderung bei vielen Beteiligten aus dem Gesundheitswesen Kopfschütteln hervorgerufen hat, zeigte es sich in der Coronakrise, dass es wichtig ist, für die vielen Regularien im Gesundheitsbereich auch entsprechende juristische Expertise zu haben. Das hätte sicherlich auch dem Bund in dieser Phase nicht geschadet.

Es stellen sich für uns folgende Fragen:

  • Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit dieser Kombination von Gesundheit und Justiz?
  • Gibt es dazu nach nun fast einem Jahr erste Auswertungen, bzw. wird es eine Evaluierung dieser Zusammenführung geben und ist es bei positivem Ergebnis zu erwarten, dass diese Kombination auf andere Bundesländer ausgeweitet wird?
  • Gibt es auf Bundesebene Überlegungen diese Kombination zu übernehmen?

Auch hierzu ist eine schriftliche Antwort angekündigt.

Heidemarie Hille

Heidemarie Hille

Präsidentin

Fachverband Infrastruktur Gesundheitssystem