Förderung für ein Lastenrad im Bereich „Paketdienst“

Michael Mlynarczyk auf LinkedIn:
Nachdem die BAFA mir 2017 für meine e-Vans eine Absage erteilt hat, Zitat:
„Ihr Nissan e-NV200 ist kein e-NV200“, kommt nun diese Absage: siehe Schreiben der BAFA „Paketdienst ist keine eindeutige Zweckangabe“.
Deshalb frage ich nun das Internet um Rat.🤣
Bitte sagt mir, was für ein Zweck wird mit der Bezeichnung „Paketdienst“ erwirkt?
Und was macht man überhaupt mit einem Lastenrad für einen Paketdienst?
Bitte helft mir, ich glaube nicht, dass die BAFA das nicht weiß, das ist bestimmt ein Querdenker-Test, oder sowas.
😂😂
Wie soll ich das beschreiben, ohne den Leser als vollig verblödet darzustellen?🤔
Oder einfach „Projekbeschreibung: GOOGLE ES!“😎
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Florian Seikel
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