von | Dez 6, 2023 | News, Verbandspositionen

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„Stellungnahme des logistic-natives e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts“

Stellungnahme des logistic-natives e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts
(Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG)

gem. der Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden nach § 47 GGO der Bundesministerien

Berlin, den 06. Dezember 2023

Allgemein
Der logistic-natives e.V. in das mittelstandsgeprägte internationale Logistik- Intrastruktur Netzwerk des modernen Handels. Der Verband vertritt aktiv die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen von über 30.000 Branchenunternehmen. Dabei unterstützt der logistic-natives e.V. überwiegend bei der Befähigung zur fortschreitenden Digitalisierung von Unternehmen un der Zustellung von Handelswaren durch digitale Kommunikationsmedien im Sinne der Zustelloptimierung, Nachhaltigkeit, life-cycle Management, Kreislauflogistik, und Retourenmanagement. Da Netzwerk ist mit seiner pragmatischen Expertise Ansprechpartner für Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und anderer Institutionen, um nationale und internationale Lösungen für den modernen Handel zu schaffen. Dafür haben wir ein breites Netzwerk aufgebaut und sind unter anderem selbst aktives Mitglied im Europäischen Dachverband Ecommerce Europe, der Mittelstandsallianz des BVMW, im Conulative Committee des Weltpostvereins und stehen hier dem Arbeitsgremium „Sustainability“ vor.
Vorweg möchten wir betonen, dass das bisherige Gesetzgebungsverfahren sehr transparent verlief und die Stakeholder wirkungsvoll in den Prozess eingebunden wurden. Für die Möglichkeit, seine Positionen einzubringen und diese ausführlich zu begründen, möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.
Unserer Auffassung nach ist es wichtig, die gesamte Expertise aus dem Markt zu nutzen. Dabei ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, unser tiefes, pragmatisches Wissen zur Verfügung zu stellen und uns als Partner aktiv einzubringen.
Dies hat das Verfahren bis jetzt ermöglicht. Insofern begrüßen wir den Entwurf ausdrücklich.
Der logistic-natives e.V. versteht den vorliegenden Gesetzentwurf in der Form, dass das nationale Gesetz im Einklang mit der Europäischen Gesetzgebung erfolgt und regelmäßig entsprechend angepasst werden wird.
Die Harmonisierung des Binnenmarktes ist äußerst bedeutend, da sonst Wettbewerbsverzerrungen entstehen und nationale Unternehmen Nachteile erhalten können.
Als logistic-natives e.V. möchten wir auch weiterhin das Gesetzgebungs-verfahren aktiv mitgestalten und freuen uns, wenn Sie auch in der Zukunft auf unser Knowhow zurückgreifen werden.
Insbesondere in den Sektoren, Harmonisierung des Marktes, Einbeziehung und Entwicklungen der Normen & Standards und der Thematik Nachhaltigkeit stehen Ihnen unsere Experten mit großer Freude zur Verfügung.
Wir haben in unserer Stellungnahme nicht jeden Paragraphen des Gesetzentwurfes kommentiert und fokussierten uns auf einige Themen.

Übersicht spezifischer Punkte:

1. Marktzugang, Marktaufsicht: Die Einführung einer Eintragungspflicht für alle KEP Unternehmen wird als entscheidender Schritt gewertet, um unredliche Akteure aus dem Markt zu halten. Die vorgeschlagene Umsetzung sehen wir als (zu) aufwendig und schlagen daher vor, eine digitale Plattform einzurichten. Auf dieser laden alle Markteilnehmer jährlich entsprechenden Unterlagen hoch und müssen dabei angeben, inwieweit sie die Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen können immer wieder geschärft werden und es sollte in diesem Zusammenhang eine digitale Auswertung stattfinden. Dadurch könnten eventuelle Kandidaten für Audits vor Ort identifiziert werden. Hierbei könnte sich ein Punktesystem mit objektiven Größen etablieren. In diesem könnte z.B. die Einführung von Fahrtenschreibern einen höheren Wert ergeben als die manuelle Zeiterfassung. Wer einen niedrigen Wert hat, wird dann „automatisch“ auditiert. Bei einer zu niedrigen Punktezahl müsste das Unternehmen dann den Markt verlassen.
Die Empfehlung zur Nutzung akkreditierter Stellen bei der Prüfung und die angemessene Bemessung von Bußgeldbescheiden sind begrüßenswerte Instrumente zur Sicherung der Marktintegrität.
2. Prüfpflichten von Auftraggebern gegenüber Subunternehmen: Die Umsetzung der Prüfpflichten ist für uns von hoher Relevanz, da sie dazu beitragen wird, unredliche Unternehmen zu identifizieren und das Haftungsrisiko der Auftraggeber zu erhöhen. Wir plädieren dafür, die Interessen mittelständischer Unternehmen in den Rechtsverordnungen angemessen zu berücksichtigen. Sollte unser Vorschlag aus Punkt 1 Anklang finden, könnten Prüfungen von Auftraggebern erst bei einem zu bestimmenden (zu niedrigen) Wert verpflichtend gemacht werden. Eine vollumfängliche Prüfpflicht aller Marktteilnehmer halten wir für einen sehr hohen Verwaltungsaufwand und für die Praxis untauglich.
3. Übergangsfristen für bereits lizenzierte oder angezeigte KEP-Unternehmen: Die Möglichkeit zur Verlängerung der Übergangsfrist wird als notwendig erachtet, um die Funktionsfähigkeit des Postmarktes sicherzustellen. Diese Empfehlung erfolgt insbesondere angesichts der großen Anzahl von Unternehmen, die nachqualifiziert werden müssen. Auch hier könnte eine digitale Plattform, wie in Punkt 1 vorgeschlagen, schneller realisiert werden. Sie würde schneller als die drei-jährige Übergangsfrist sein. Damit müssten sich die nicht-qualifizierten Unternehmen selbst registrieren und einen Wert erreichen, den es diesen Marktteilnehmern ermöglicht, weiterhin auf dem Markt tätig zu sein.
4. Versorgungsqualität – digitaler Atlas: Die Einführung eines digitalen Atlas wird positiv aufgenommen. Es bedarf einer Konkretisierung bezüglich der Nutzergruppen, um seine Wirksamkeit sicherzustellen.
5. Zustellung von Paketen in anbieterneutrale oder persönliche Paketboxen: Die Verpflichtung zur Zustellung in Paketboxen wird ausdrücklich begrüßt. Die Empfehlung, die Umsetzung durch das BMWK zu konkretisieren, wird unterstützt. „Anbieteroffen“ sollte definiert werden. Unser Vorschlag ist dafür
„anbieteroffen bedeutet barrierefrei und ohne spezielle Hard- oder Software zu öffnen“.
6. Erprobung neuer Modelle der Postversorgung: Die Möglichkeit zur Erprobung neuer Zustellmodelle wird
als wichtiger Schritt betrachtet, um innovative Lösungen anzustoßen und Kooperationen zu fördern.
7. Harmonisierung technischer Normen: Die Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wird
ausdrücklich unterstützt. Wir weisen darauf hin, dass nationale Normen nur dann sinnvoll sind, wenn sie
branchenweit und für alle Marktteilnehmer und nicht nur für den Universaldienstleister gelten.
8. Marktdefinition: Der Vorschlag wird begrüßt. Die Trennung der Paketmärkte nach B2B und B2C zu prüfen
wird empfohlen.
9. Teilleistung für Warensendungen: Die Aufnahme der Teilleistung für Warensendungen wird begrüßt,
doch wird auf einen möglichen existenzbedrohenden Nachteil für Wettbewerber der Deutschen Post bzgl.
von Umsatzsteuerzahlungen hingewiesen. Vorschläge zur Abhilfe werden erläutert.
10. Vorgaben für Pakete mit erhöhtem Gewicht – über 10 oder 20 kg: Die Betrachtung der Verwendung von
Hilfsmitteln, als regelmäßigen Anwendungs- und nicht als Ausnahmefall wird gefordert.
11. Beschwerdestelle bzgl. Verstöße gegen sozial-/arbeitsrechtliche Vorschriften: Die Einrichtung einer
Beschwerdestelle wird positiv bewertet, wobei eine präzisere Regelung des Prozessablaufs empfohlen wird.
12. Transparenz über die ökologische Nachhaltigkeit des Postsektors: Die Notwendigkeit von Regelwerken
zur Ausgleichung von Wettbewerbsnachteilen aufgrund unterschiedlicher Skalenvorteile wird betont. Die EUKommission
wird für ihre Initiativen im Bereich ökologischer Fußabdruck anerkannt.
13. Kooperationen im Postsektor: Die Regelung zur Unterstützung von Kooperationen wird ausdrücklich
begrüßt, da sie die Aktivitäten zur Förderung von Partnerschaften unterstützen kann.

Florian Seikel

Florian Seikel

Geschäftsführer | Managing Director

logistic-natives e.V.
Albrechtsstraße 13
10117 Berlin, Germany
Mobil +49(0)1622561001
florian.seikel@logistic-natives.com

www.logistic-natives.com