eClear – politische Meinungsbildung GEGEN einen Gesetzesvorschlag
(Bild: Roman Maria Koidl / LinkedIn)
Zum ersten Mal haben wir politische Meinungsbildung GEGEN einen Gesetzesvorschlag gemacht. Gegen eine Flut von Amazon Lobbyisten. Wir waren überall: bei der EU-Kommission, beim Bundesfinanzminister, in den Parlamenten. Man hatte sich beim Marktplatz-Marktführer schon die Hände gerieben. Doch die Anzeichen verdichten sich, dass der Traum, den grenzüberschreitenden Handel in Europa zu monopolisieren, wohl vorerst gescheitert ist.
Worum geht es? ViDA – VAT the Digital Age ist ein umfassender Referententwurf der European Commission für ein weitgehende Neuordnung der Gesetze zur Umsatzsteuer in Europa. Darin, fast unbemerkt, ein sehr kurzer Absatz zur Ausweitung der Lieferkettenfiktion (Art 14 der MwStSystRL) – hätte man fast überlesen, hat es aber in sich.
Bedeutet, dass Händler sich nicht mehr im Ausland umsatzsteuerlich registrieren müssen, wenn sie grenzüberschreitend innerhalb der EU27 liefern, sofern diese Lieferung über einen Marktplatz läuft. Der Marktplatz wird dann Steuerschuldner und führt die Steuern im Bestimmungsland ab, der Händler liefert sozusagen „netto“.
Klingt erstmal super, ist aber Mist. Denn welcher mittelständische Händler registriert sich noch im Ausland, wenn Amazon das für ihn erledigt? Steuersätze, -erklärung, -haftung: alles Sache des Marktplatzes. Aber die vermeintlichen Vorteile haben einen gravierenden Nachteil: sie stärken einen ohnedies übermächtigen Marktteilnehmer. Einen Marktteilnehmer, der ohnedies kritisch gesehen wird, wenn es um seine Marktmacht geht, um seine Monopolstellung in Europa.
Kurzum: wir argumentieren, dass die mittelständischen Händler benachteiligt werden, dass die freie Entfaltung der SMEs im sog, „Single European Market“ geschwächt wird, zu Gunsten eines übermächtigen US-Konzerns. Überdies ist die steuerliche Gestaltungsfreiheit der Unternehmer ein hohes Gut. Es kann nicht Policy der EU sein, durch „die Hintertüre“ einen US Konzern quasi zur EU Finanzbehörde für den eCommerce-Handel zu machen. Im Hinblick auf Artikel 14 bedeutet das: Gesetze sollten weiterhin gemacht werden für jene, die sich nicht daran halten mögen – nicht umgekehrt.
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Andreas Weidner
Vice President Customs Compliance
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