von | Mrz 15, 2023 | News, Verbandspositionen

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„Stellungnahme logistic-natives e.V. Eckpunkte des BMWK für eine Novelle des Postgesetzes zum 10.03.2023“

Stellungnahme logistic-natives e.V. Eckpunkte des BMWK für eine Novelle des Postgesetzes zum 10.03.2023

Berlin, den 10.03.2023

Der logistic-natives e.V. begrüßt die Initiative des BMWK zur Novelle des Postgesetzes ausdrücklich und verbindet dies mit der Hoffnung, dass die Folgeschritte zur Novellierung nun zeitnah und zügig initiiert werden.
Aus Sicht des Verbandes muss sich besonders die im Eckpunktepapier beschriebene digitale Transformation des Postsektors in der Novelle widerspiegeln.
Aktuell laufen auf europäischer Ebene die Abstimmungen zur Aktualisierung der EU-Postmarktrichtlinie. In diesem Kontext sollte darauf geachtet werden, dass die Postgesetznovelle mit der EU-Postmarktrichtlinie deckungsgleich aufgesetzt wird. Eventuell kann die Bundesregierung deshalb auch die Inhalte des Postgesetzes aktiv in die Arbeiten an der EU-Postmarktrichtlinie einbringen.
Grundsätzlich ist der logistic-natives e.V. der Auffassung, dass das zukünftige PostG einen wirksamen Rahmen für die Branche bilden sollte und eine Aus- gewogenheit zwischen Regulierung und der praktischen Ausgestaltung des Marktes aller Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht.
Zentrales Element der Novelle ist die Anpassung der Definition des Universal- dienstes und seiner Regulierung an die veränderten Anforderungen der Nutzer von Postdienstleistungen. Ein nicht unerheblicher Anteil der Sendungen befindet sich inzwischen außerhalb des Universaldienstes. Jedoch spielt dieser Anteil eine wichtige wettbewerbliche Rolle und steht in enger Wechsel- wirkung mit Sendungen aus dem Universaldienst. Die Interessen der Nutzer:innen des Universaldienstes sollen besser mit einer wettbewerbs- orientierten Regulierung in Einklang gebracht werden. Parallel rücken die B2B-Märkte auch außerhalb der Universaldienstleistungen stärker in den Blick. Der logistic-natives e.V. bietet seine aktive Beteiligung an diesen Diskussionen und Ausarbeitungen an und bringt seine Erfahrungen gerne aktiv ein.
Im ersten Teil der Stellungnahme werden übergreifende Aspekte beschrieben. Der zweite Teil bezieht sich auf die im Eckpunktepapier aufgeführten Gliederungspunkte.

1. Nachhaltige Postdienstleistungen

Das Thema Nachhaltigkeit hat eine hohe gesellschaftliche Relevanz.
Es ist im Eckpunktepapier in mehreren Abschnitten präsent.
Deshalb wird es in unserer Stellungnahme an dieser Stelle übergreifend behandelt.

Die Deutsche Post AG ist besonders im Briefmarkt, bei Warensendungen sowie im B2C-Paketmarkt der Marktführer. Sie hat faktisch marktbeherrschende Stellungen in diesen Teilmärkten, die sich immer noch aus dem ehemaligen Postmonopol ergeben. Daraus resultieren signifikante Effizienzvorteile, die ihr schon heute eine sehr vorteilhafte Position gegenüber den Wettbewerbern garantiert. Gleichzeitig hat sie in den vergangenen Jahren fast 500 Mio. Euro Zusatzgewinn aus Portoerhöhung realisiert. Im Zuge ihrer inzwischen beendeten Aktivitäten als Autohersteller hat sie große Anteile staatlicher Fördergelder zum Aufbau der Elektroflotte vereinnahmt. So kann die Deutsche Post in erheblichem Umfang auf Kapital zur Finanzierung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zurückgreifen.

Die Effizienzvorteile in Kombination mit den Vorteilen aus den früheren und aktuellen Privilegien verschaffen der Deutschen Post AG bezüglich der Umstellung auf nachhaltige Postlogistik und einen nachhaltigen Universaldienst gegenüber Wettbewerbern erheblich vorteilhaftere Positionierungen. Besonders die Effizienzvorteile der Deutschen Post lassen sich unmittelbar auf signifikante Vorteile beim Ausweisen des CO2-Fußabdruckes übertragen. Diese Vorteile sind für Wettbewerber faktisch nicht kompensierbar. Denn die Wettbewerber haben weder die Sendungsmengen noch den Kapitalzugang noch die Zusatzgewinne aus der Erbringung des Universaldienstes oder beispielsweise aus der oben aufgeführten unrechtmäßige Portoerhöhungen, um sie in den Umbau zu mehr Nachhaltigkeit zu investieren.

Das Postgesetz und die Regulierung sollten deshalb so ausgestaltet werden, auch hier die Chancengleichheit im Wettbewerb gewährleistet wird. Beispielsweise könnte der CO2-Fußabdruck mit unterschiedlichen Marktanteilen kombiniert werden (Handicap Systematik)

Beim Aufbau der Methodik zur Erfassung und Auswertung der Messwerte müssen für alle Marktteilnehmer einheitlich standardisierte Verfahren und Systematiken verpflichtend sein. Diese wurden und werden in den Normungsorganisationen CEN und DIN in Abstimmung mit dem Weltpostverein aufgesetzt bzw. weiterentwickelt.

Dabei steht die Mitarbeit allen interessierten Kreisen offen. Nur auf Basis einer gemeinsam auf Augenhöhe erarbeiteten und damit auch akzeptierten Systematik sind vergleichbare Ergebnisse erreichbar. Deshalb sollte parallel zu den Themen Nachhaltigkeit ein Bezug auf die nationale und internationale Normungsarbeit im Postgesetz verankert werden.

Das Postgesetz sollte in diesem Kontext auch die Umsetzung des diskriminierungsfreien Zugangs zum Weltpostsystem (Consultative Committee der UPU) bzw. zu Betreiberkennungen für interessierte Beteiligte festschreiben. Damit wären auch internationale IT-Landschaften beispielsweise die UPU-Plattform zur Berechnung des CO2-Fußabdrucks „OSCAR“ nicht mehr ausschließlich dem ehemaligen „designated operator“ Deutsche Post AG, sondern auch den Wettbewerbern zugänglich.

Die faktisch ausschließliche Vertretung von Interessen der Deutschen Post AG durch Vertreter:innen des Ministeriums in den Gremien des Weltpostverbandes sollte zugunsten des Wettbewerbs aufgebrochen werden.

2. Relevanz von Normierung im Postgesetz verankern

Mit zunehmender Digitalisierung nimmt der Normierung im Kontext regionaler, nationaler, europäischer und globaler Postdienstleistungen eine immer größere Rolle ein. Hierüber können viele Marktteilnehmer reibungslos und effizient zusammenarbeiten. Die Normen werden unter Beteiligung aller interessierten Kreise im Konsensprinzip über nationale und internationale Normungsorganisationen erarbeitet. Eine besondere Rolle in den Post- und Logistiksystemen kommt dabei dem Sendungsdatensatz zu. Er ist das verbindende Element zu den Themenbereichen Mehrwertsteuererhebung, Zollabwicklung, Produktsicherheit, Verpackungshandling, Nachhaltigkeit sowie Kernelement verpflichtender Vorabdaten im Logistik- und Postwesen.

Offene Normierung stellt den niedrigschwelligen Zugang für alle interessierte Beteiligte in diese Märkte sicher. Deshalb sollte die Rolle der Normung als eigenständiges Thema im Postgesetz verankert werden. Andernfalls ist absehbar, dass global agierende Unternehmen proprietäre, geschlossene Systeme zum eigenen Vorteil zu Lasten des Wettbewerbs etablieren.

In diesem Zusammenhang erhalten die beteiligten Postunternehmen eine sogenannte Betreiberkennung. Damit weisen sie sich als vertrauenswürdige Marktteilnehmer aus und könne die Sendungsnummern zu den oben beschriebenen Sendungsdatensätzen erzeugen. Besonders wichtig ist es, den diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Betreiberkennungen im Postgesetz zu verankern und ihn damit sicherzustellen.

3. Arbeitsbedingungen

Grundsätzlich sollte das Postgesetz branchenspezifische, in anderen Regelwerken noch nicht ausreichend berücksichtigte Themenstellungen, in den Focus rücken. Besonders zum im Eckpunktepapier aufgeführten Thema Arbeitsbedingungen sollen deshalb die bereits umfangreich vorhandenen Regelwerke berücksichtigt werden. Hier sind viele Themenbereiche bereits geregelt bzw. wird das Instrumentarium weiterentwickelt. Hilfreich wäre es, wenn eher auf diese Regelwerke verwiesen wird und nicht zusätzliche Regelwerke geschaffen werden. Zu den bestehenden Regelwerken gehören beispielsweise:

Allgemeingültige Regelwerke:
– Mindestlohngesetz
– gesetzliche Regelungen zur Scheinselbständigkeit
– gesetzliche Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung
– Europäische Mindestlohnrichtlinie
– Hinweisgeberschutzgesetz
– Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
– Plattformrichtlinie
– Arbeitnehmerentsendegesetz

KEP-branchenspezifische Regelwerke:
– Paketbotenschutzgesetz
– Europäischer Mobilitätspakt 2 bspw. für grenzüberschreitende Verkehre mit Fahrzeugen ab 2,5 t zGG
– Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
– Lizenz- und Anzeigepflichten

4. Nachhaltige Versorgung in den Städten und auf dem Land

Der logistic-natives e.V. unterstützt die Feststellung, dass Postdienstleistungen auch in der digitalen Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens bleiben. In diesem Kontext haben sich auch Postdienstleistungen verändert. Sie werden digitaler und das stark wachsende B2C-Paketgeschäft aus dem E-Commerce prägt den Markt immer deutlicher.

Der Verband begrüßt den Ansatz, die Bundesnetzagentur mit stärkeren Befugnissen wie wirksamere Abhilfebefugnisse und wirksamere Sanktionsmittel bei Verstößen gegen

Regelwerke auszustatten. Insbesondere sollten Auftraggeber (Versender) automatisch Ansprüche auf Kompensationen zustehen. Beispielsweise könnten Regelungen wie Rückerstattungen für Verspätungen bei der Deutschen Bahn eingeführt werden.

Beim Thema „Ausbau digitaler und automatisierter Lösungen im Rahmen des Universaldienstes“ sollte darauf geachtet werden, dass Wettbewerber Teilleistungszugänge zu dieser Infrastruktur erhalten. Das sind beispielsweise der Zugang zu automatisierten Lösungen zum Postempfang bspw. Paketboxen oder aber auch digitalisierten bzw. automatisierten Post-Filialen. Denn digitale und automatisierte Lösungen, die im Rahmen des Universaldienstes aufgebaut werden, würden im Tagesgeschäft maßgeblich für Sendungen genutzt, die keine Universaldienstsendungen darstellen. Ohne Öffnung für den Wettbewerb wäre das ein weiterer ungerechtfertigter Vorteil der Deutschen Post AG. Wir verweisen hier auf die obigen Ausführungen zur erweiterten Definition des Universaldienstes.

Flexiblere Vorgaben im Universaldienst und auch die Anpassung des Katalogs der Universaldienstprodukte sind dann unbedenklich, wenn diese nicht neue einseitige Wettbewerbsvorteile bei der Deutschen Post AG bedeuten. Zur weitergehenden Beurteilung der Anpassung des Katalogs der Universaldienstprodukte werden zusätzliche Informationen dazu benötigt, welche Anpassungen genau vorgenommen werden sollen. Auch
das Thema effektive Sendungsverfolgung bedarf einer Detaillierung: Soll diese Testsendungen oder Echtsendungen betreffen, welche Postdienstleistungen von Briefprodukten über Warensendungen bis hin zu Paketen sind davon betroffen, ist die Sendungsverfolgung für Behörden, Kunden sowie Konsolidierer zugänglich, wie soll sie finanziert bzw. vergütet werden, wo beginnt und wo endet sie, welches Berichtswesen soll dazu aufgebaut werden, ist sie verpflichtend oder optional, nach welchen Standards werden Messwerte erhoben bzw. Kennzahlen ausgewertet sind einige der offenen Fragestellungen.
Sofern Laufzeitvorgaben angepasst werden, müssen auch die entsprechenden Teilleistungszugänge eingerichtet oder erweitert werden. Wenn es schnelle und langsame Sendungen geben sollte, ist für beide Sendungsarten der Teilleistungszugang zu wettbewerbsfähigen Konditionen vorzusehen.

5. Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv schützen

Der logistic-natives e.V. begrüßt dieses Anliegen ausdrücklich und hat dies in der Vergangenheit eingefordert.

Das Thema „Regelmäßige Berichterstattung über den CO2-Fußabdruck“ wurde eingangs ausführlich behandelt.

Die stärkere Fokussierung auf die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer auch außerhalb der Universaldienstleistungen sowie die Weiterentwicklung des Schlichtung- Beschwerdeverfahrens begrüßen wir ausdrücklich. Hier bietet es sich an, die Experten im Deutschen Institut für Normung einzubinden und die Arbeitsprozesse zusammen mit den interessierten Kreisen aus der Wirtschaft zu normieren.

Zusätzlich zu den vom BMWK benannten Themen bringt der Verband seit mehreren Jahren die Stärkung von Empfänger:innenrechten im Kontext der Verfügung von Empfängern über die Art und Wiese der Zustellung von an sie adressierte Sendungen in die Diskussion zur Novellierung ein.
Schon heute sind diesbezügliche Regelungen in der PUDLV verankert:

Für Briefe ist dort festgehalten:
„Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen zu erfolgen“

Für Pakete gilt:
„Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch persönliche Aushändigung an den Empfänger oder einen Ersatzempfänger zu erfolgen, soweit keine gegenteilige Weisung des Absenders oder Empfängers vorliegt.“

Diese Regelungen müssen dem sich verändernden Markt angepasst werden. Ziel ist es, dass Postdienstleister verpflichtet sind, in vom Empfänger bereitgestellt automatisierte Empfangseinrichtungen wie
carrierübergreifende Paketboxen, Postshops oder an andere Konsolidierungspunkte zuzustellen. Diese Forderung wird durch die BMWK-Forderung „Digitale und automatisierte Lösungen im Rahmen des Universaldienstes angemessen berücksichtigen“ gestützt und würde den Markt für anbieteroffene „Digitale und automatisierte Lösungen“ dem Wettbewerb öffnen.

Aktuell weigern sich die meisten Zustellunternehmen in „Digitale und automatisierte Lösungen“ einzuliefern, die nicht vom eigenen Unternehmen betrieben werden. Diese Weigerung gilt es zu durchbrechen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich den BMWK-Ansatz „nachhaltigere Zustellalternativen – kooperative Lösungen auf der „letzten Meile“ zu forcieren“. So werden die Voraussetzungen für die Bündelung von Sendungen auf der letzten Meile geschaffen.

Effizienzvorteile können dann nicht nur durch einzelne, sondern durch alle Wettbewerber realisiert werden. Das würde auch die eingangs beschriebenen Effizienz-Nachteile beim Ausweis des CO2-Fußabdrucks für fast alle Marktteilnehmer gegenüber der DPAG reduzieren.

Hinsichtlich des aufgeführten „digitalen Atlas – Informationen über die Postversorgung sowie „Transparenz steigern – Mindestinformationen beim Angebot von Postdienstleistungen“ liegen in der aktuellen Fassung zu wenig Informationen für eine fundierte Bewertung vor.

Der logistic-natives e.V. bietet sich hier an, die Details zur Umsetzung mit auszuarbeiten. Grundsätzlich steht der Verband dem Anliegen positiv gegenüber.

6. Einfacher Marktzugang, transparente Marktbeobachtung, effektive Marktkontrolle

Die vorgeschlagene Angleichung der Marktzutrittsregime sieht der Verband grundsätzlich positiv.

Das Eckpunktepapier lässt jedoch offen, in welche Richtung die Anpassung erfolgen soll. Soll das höhere Niveau im Briefsegment auf eine reine Anzeigepflicht reduziert oder die Anzeigepflicht auf das Niveau im Briefmarkt ausgebaut werden oder aber eine Mischung aus beiden entstehen. Hierzu sollten im anstehenden Dialog weitere Abstimmungen folgen, die wir gern aktiv unterstützen.

Zu berücksichtigen ist, dass die Eignungsprüfungen im Briefsektor für Ausschreibungen die Frage der Zuverlässigkeit von Bietern ausreichend darlegen. Wettbewerber und ausschreibende Stellen könnten bei fehlenden oder reduzierten Eignungsprüfungen das Infragestellen der Zuverlässigkeit als Wettbewerbsvorteil aufbauen. Langwierige und teure Klageverfahren wären die Folge, bei denen mittelständische Anbieter wegen fehlender Ressourcen schnell das Nachsehen gegenüber global agierenden Konzernen haben.

Der Rückgriff der Bundesnetzagentur auf das Gewerbezentralregister wird ausdrücklich begrüßt. Hier wäre es wichtig, dass diese Prüfung im Rahmen des neu gestalteten Zugangsregimes zur Anwendung kommt.

Zum Thema „Gute Arbeitsbedingungen im Postbereich“ sollte der Begriff „gute“ definiert werden.

Andernfalls lässt der Begriff mannigfaltige bis hin zu gegensätzlichen Interpretationen durch unterschiedlichste Beteiligte zu. Auf keinen Fall darf dieser Begriff eine Diskreditierung 1.000der Subunternehmen als zu großen Teilen gesetzeswidrig arbeitende Unternehmen begründen. Diese wird aktuell durch die Gewerkschaftsvertreter in Kombination mit Fraktionen aus Länderparlamenten und Vertretern aus politischen Parteien betrieben oder suggeriert. Diesen Darstellungen und Einordnungen von Nachunternehmen tritt der Verband entgegen. In der Branche sind ca. 18.000 KEP-Unternehmen mit über 500.000 Beschäftigten tätig. Die überwältigende Mehrheit arbeitet rechtskonform.

Dennoch gibt es in der KEP-Branche, wie auch in anderen Branchen, immer wieder deliktisch handelnde Beteiligte, die gesetzliche Vorgaben unterlaufen. In diesen Fällen können beispielsweise gesetzwidrige Arbeitsbedingungen auftreten.

Diese Strukturen sind durch zusätzliche gesetzliche Vorgaben und Verbote faktisch nicht erreichbar, sondern nur über Kontrollen und bei Verstößen schnelle und wirksame Sanktionen. Jeder dieser Verstöße ist auf das schärfste zu verurteilen und geht zu Lasten von Arbeitnehmer:innen und regelkonform arbeitenden Unternehmen.

Es sollten der gesetzestreu arbeitenden Mehrheit der Beteiligten nicht aufgrund einer regelwidrig arbeitenden Minderheit drastische Sanktionen auferlegt werden.

Die Inhalte und Ausgestaltung der erwähnten Berichtspflichten sowie Transparenzanforderungen zum Einsatz von Subunternehmen müssen vor diesem Hintergrund in angemessenen Umfang für alle Marktteilnehmer entwickelt werden.

7. Fairer Wettbewerb bei Brief und Paket

Die Ausführungen zum Thema fairer Wettbewerb werden vom logistc-natives e.V. umfänglich begrüßt und unterstützt. Deshalb sind im Folgenden nur Ausführungen bei abweichenden Standpunkten bzw. mit ergänzenden Informationen dargestellt.

Der Verband unterstützt die Bewertung der Paketmarktentwicklung getrennt nach B2C- und B2B-Segment. Diese getrennte Marktbeobachtung sollte ausgebaut werden. Die Märkte unterscheiden sich signifikant beispielsweise hinsichtlich Wachstumsraten, Prozessabläufen, Effizienzen, Marktanteile und Marktdynamik. Eine gemeinsame Betrachtung verschleiert aufgrund der Durchschnittsbetrachtung die sehr unterschiedlichen realen Entwicklungen und führt so zu unscharfen Ergebnissen sowie daraus resultierenden nicht zielführenden politischen Entscheidungen.

Der logistic-natives e.V. betont, dass die Trennung der Märkte Brief und Paket im Kontext der Kostenallokation bei der Deutschen Post AG ausgebaut werden soll, um Transparenz. zum Thema Quersubvention bspw. zwischen Brief und Paket oder aber zwischen Einrichtungen zur
Beförderung von Sendungen im Universaldienst und außerhalb des Universaldienstes zu verbessern.

Zu den Themen „vorherige Anzeigepflicht bei ex post Kontrolle“ sowie „konsistente Entgeltgestaltung“ muss zukünftig der Zusammenhang zwischen genehmigten Entgelten im Universaldienst und Teilleistungsrabatten der Deutschen Post AG für Sendungen außerhalb des Universaldienstes in den Focus rücken. Das Eckpunktepapier benennt dies wie folgt: „Die Marktregulierung muss neu justiert und an aktuellen Wettbewerbsverhältnissen ausgerichtet werden. Aktuell zahlt der Verbraucher die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Deutschen Post im B2B-Bereich über höhere Preise im Universaldienstleistungsbereich. Ursächlich dafür ist, dass die Deutsche Post immer wieder bei steigenden Preisen im Universaldienstleisungsbereich die Teilleistungsrabatte im B2B-Bereich erhöht. Das bedeutet, dass Kostensteigerungen im B2B-Segment deutlich geringer ausfallen als bei Kunden im Universaldienstleistungsbereich.

In diesem Kontext sollte die Möglichkeit der Deutschen Post AG zur Eigenkonsolidierung abgeschafft werden. Über die Eigenkonsolidierung dominiert die Deutsche Post außerhalb der Regulierung den Wettbewerb nach Belieben, indem sie eigenen Kunden fallweise für keinen Wettbewerber erreichbare Einlieferbedingungen anbietet. Teilleistungen sollen den Wettbewerb im Postmarkt fördern. Das wird jedoch durch die aktuelle Praxis der Eigenkonsolidierung ad absurdum geführt. Die Post positioniert sich darüber aktuell als ihr schärfster Wettbewerber. Alle anderen werden dadurch im Wettbewerb maßgeblich behindert.

Der logistic-natives e.V. begrüßt ausdrücklich die Ausweitung der Teilleistungen auf Warensendungen. Hier müssen jedoch auch Infopost- und Pressesendungen inkludiert werden. Durch Digitalisierung zurückgehender Transaktionspost wächst die Bedeutung der Infopost. Es ist kein Grund ersichtlich, warum für die Infopost keine Teilleistungszugänge eingerichtet werden sollen. Sie sind inzwischen in der Abwicklung der Transaktionspost faktisch gleichgestellt.

Bezüglich des beschriebenen Rechts für Monopolkommission zur Einsicht in die Verfahrensakten der Bundesnetzagentur sollte hier auch das Bundeskartellamt inbegriffen sein. Die Rolle, beispielsweise in der Missbrauchsaufsicht, wird dadurch deutlich gestärkt.

8. Resiliente Postnetze

Bezüglich der resilienten Postnetze verweist der logistic-natives e.V. auf die erfolgreiche gemeinsame Bewältigung der Coronakrise durch alle KEP-Unternehmen.

Sehr hilfreich und zielorientiert war hier der regelmäßige Austausch zwischen Bundesnetzagentur und Postdienstleistern. Die BNetzA hat sich in diesem Krisenfall als zentraler Ansprechpartner erfolgreich positioniert und bewährt. Insofern sollte diese nun „eingeübte“ Vorgehensweise für Postdienstleister als wesentliche Infrastruktur auch im Postgesetz verankert werden.

Besonders die Erfahrungen aus den Cyberangriffen auf die Royal Mail (Großbritannien) sowie die darauffolgende Sicherstellung des Universaldienstes durch die verbliebenen oft mittelständischen Postdienstleister sollten auf Deutschland übertagen und für alle Beteiligten rechtssicher im Postgesetz verankert werden.

Die Reduzierung der 6-Tage-Zustellung auf die 5-Tage-Zustellung unterstützt diesen Ansatz. In diesem Fall können viele weitere Postdienstleister den Universaldienst rechtssicher gemäß den Vorgaben erbringen.

Florian Seikel

Florian Seikel

Geschäftsführer | Managing Director

logistic-natives e.V.
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