Seit 1. Juli 2021 gibt es den One-Stop Shop für die Mehrwertsteuer, was eine erste grundlegende und konkrete Vereinfachung für Unternehmen gebracht hat, die in mehrere EU-Länder verkaufen. Der OSS umfasst jedoch derzeit (noch) nicht die EU-weite Lagerung von Vorräten und Weiterverkäufen, was zur Folge hat, dass sich Unternehmen erst wieder in jedem Land, in dem sie ihr Waren lagern, umsatzsteuerlich registrieren müssen und das noch bevor ein endgültiger Verkauf stattgefunden hat.
Gemeinsam mit unserem Dachverband Ecommerce Europe setzen wir uns im Zuge einer unionsweiten Kampagne für eine Ausweitung des One Stop Shops ein.
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